Musterklage
Es kommt, was abzusehen war. Eine Musterklage zur Durchsetzung unserer Interessen bezüglich der
Gewichtsbesteuerung für Geländewagen.
PRO ALLRAD wird federführend über
die Kanzlei NEHM & COLL. die Klage gegen die Finanzbehörden für seine Mitglieder Anfang Mai `05 einreichen.
Geklagt wird, dass ist sicherlich kein Geheimnis, u. a. auf die M1-AF Fahrzeuge, die nicht als PKW gelten.
Aber eben nicht nur auf M1-AF!
Antworten auf Fragen zur Strategie und zur inhaltlichen Begründung der Klage werden wir öffentlich vorerst unbeantwortet
lassen. Anzumerken ist, dass sich die Rechtslage so eindeutig darstellt, dass ein positiver Ausgang der Klage und
die damit verbundene Besteuerung nach Gewicht für unsere Fahrzeuge wahrscheinlicher ist, als seinerzeit
die Gewichtsbesteuerung über den §23 Abs. 6a der StVZO.
Interessanter als der juristische Inhalt der Klage dürfte sein, wer letztendlich von einem positiven Ausgang
der Klage profitiert. Grundsätzlich natürlich alle, es gilt aber zu unterscheiden wer ab wann.
Die Gruppe der Geländewagenbesitzer, die sich resignierend zurücklehnt und keinen Widerspruch gegen die neuen
Steuerbescheide einlegt, hat erst nach einer höchst richterlichen Entscheidung durch den BFH den Anspruch auf
die Gewichtsbesteuerung. Eine Rückerstattung der bis dahin bezahlten "Hubraumsteuer" ist nicht möglich und es
besteht definitiv auch kein Anspruch darauf.
Die Gruppe derer, und hier insbesondere die der Vereinsmitglieder, die sich gegen die Finanzbehörden mit einem
Widerspruch gegen den neuen Steuerbescheid behauptet, wird nach der Entscheidung durch den BFH rückwirkend zum
01.05.05 nach Gewicht besteuert.
Was machen die, die den M1-AF Eintrag nicht vom TÜV bekommen haben?
Natürlich auch Widerspruch gegen den neuen Steuerbescheid einlegen. PRO ALLRAD
wird in den nächsten Tagen rechtliche Schritte gegen die Prüforganisationen TÜV und DEKRA einleiten, wenn diese ihrer
Prüfverpflichtung weiterhin nicht nachkommen. Der Verein wird für seine Mitglieder dann gegebenenfalls Schadensersatzansprüche
geltend machen, so dass den Mitgliedern durch das äußerst fragwürdige Verhalten von TÜV und DEKRA kein finanzieller
Nachteil entsteht.
Thema Kosten
Natürlich ist ein Rechtsstreit teuer. Und hier geht es nicht nur um einen Rechtsstreit, sondern es wird
wahrscheinlich mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen geben. Angenommen dass es uns gelingt, binnen
kürzester Zeit nur 10 Prozent der betroffenen Fahrzeugbesitzer als Vereinsmitglieder zu gewinnen, dann
lässt sich eine recht geringe Kostenumlage auf die Vereinsmitglieder pauschaliert veranschlagen - und
zwar für alles.
Im Endeffekt ist neben der Organisation und Koordination des Rechtsstreits, die Kostenteilung ein
Hauptzweck des Vereins.